AGB - STI International Research & Consulting GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 09/2018)

1. Anwendungsbereich

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Angebote und Vereinbarungen, bei denen STI International Research & Consulting GmbH („STI2“) gegenüber einer anderen Partei („Kunde“) als Anbieter oder Lieferant von Produkten und/oder Dienstleistungen („Dienste“) auftritt. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2. STI2 erbringt ihre Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern. Der Kunde bestätigt mit der Abgabe seiner Vertragserklärung ausdrücklich, dass er Unternehmer iSd § 1 Abs 1 Z 1 KSchG ist und das Geschäft zum Betrieb seines Unternehmens gehört.

1.3. Vertragsgrundlage der Geschäftsbeziehung zwischen STI2 und dem Kunden sind (i) das Angebot, das STI2 an den Kunden stellt, samt Annahme des Angebots durch den Kunden („Auftragsbestätigung“); (ii) die Leistungsbeschreibung (“Leistungsbeschreibung”), (iii) diese AGB sowie (iv) sonstige schriftliche Vereinbarungen, die im Einzelfall als Vertragsinhalt vereinbart werden (sämtliche nachfolgend auch „Vertrag“ oder „Vertragsgrundlagen“). Im Fall von Widersprüchen oder Abweichungen gelten die oben genannten Vertragsbestandteile in der oben genannten Reihenfolge.

1.4. Preislisten gelten vorbehaltlich Preisänderungen, Irrtümern und Druckfehlern.

1.5. Mit Bestätigung des Angebots durch den Kunden werden die Vertragsgrundlagen anerkannt und der Vertrag kommt zu Stande. Der Kunde ist vier Wochen ab Zugang des Angebots bei STI2 an dieses gebunden. Die AGB gelten für diesen Vertrag sowie für alle zukünftigen Verträge, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die Vertragsgrundlagen gelten ebenfalls für nach Vertragsabschluss vorgenommene Vertragsänderungen.

1.6. Geschäftsbedingungen des Kunden, die diesen AGB entgegenstehen oder von diesen oder dem dispositivem Recht abweichen, werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn STI2 hat solchen Bedingungen im Einzelfall schriftlich zugestimmt.

1.7. STI2 ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern. Der Kunde stimmt bereits jetzt solchen Änderungen zu. STI2 wird den Kunden über die Änderung der AGB informieren („Mitteilung“). Weiters sind die aktuellen AGB auf der Website von STI2 unter: https://sti2.gmbh/agb/ abrufbar. Die geänderten AGB erlangen nach Ablauf von 2 Monaten ab der Absendung der Mitteilung an den Kunden Rechtsgültigkeit für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Ist der Kunde mit der Änderung nicht einverstanden, ist er berechtigt, diesen Vertrag innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab dem Tag des Erhalts der Mitteilung über die geänderten AGB zu kündigen. Kündigt der Kunde, endet der Vertrag mit Ablauf des Monats, in dem die Kündigung STI2 zugeht.

2. Vertragsdauer

2.1. Mit Annahme des Angebots durch den Kunden (Auftragsbestätigung) beginnt das entgeltliche Vertragsverhältnis für die im Angebot vereinbarte Dauer. Ab diesem Zeitpunkt ist vor dem jeweiligen Vertragsende ein Vertragsrücktritt nicht möglich.

3. Leistungserbringung durch STI2

3.1. Der Umfang der von STI2 zu erbringenden Leistungen, ergibt sich aus dem Angebot von STI2 samt Annahme durch den Kunden (Auftragsbestätigung) sowie der Leistungsbeschreibung. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform.

3.2. STI2 ist nach freiem Ermessen berechtigt, die von ihr übernommenen Leistung selbst auszuführen oder sich bei der Erbringung der Leistungen Dritter („Subunternehmer“) zu bedienen.

4. Entgelt

4.1. STI2 steht für ihre Dienste das vereinbarte Entgelt, sonst ein angemessenes Entgelt, zu.

4.2. STI2 ist berechtigt, das Entgelt im Verhältnis der Erhöhung des von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex 2010 jährlich zu erhöhen. Ausgangsbasis ist die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl. Sobald nach Veröffentlichung der Indexzahl ein Vergleich möglich ist und somit die Erhöhung des Entgelts feststeht, ist das erhöhte Entgelt nach Rechnungslegung zur nächsten Entgeltfälligkeit zu bezahlen. Wird der Verbraucherpreisindex von der Statistik Austria nicht mehr geführt, so ist der dann ersatzweise verlautbarte Index für die Wertsicherung heranzuziehen.

4.3. Über den vorstehenden Punkt 4.2 hinausgehende Änderungen des Entgelts sowie Änderungen des Leistungsumfangs sind nur mit Zustimmung des Kunden möglich. Solche Änderungen werden zwei Monate nach Verständigung des Kunden über die von STI2 gewünschte Änderung wirksam, sofern nicht bis dahin ein schriftlicher Widerspruch des Kunden bei STI2 einlangt. STI2 wird den Kunden in der Verständigung auf die jeweils gewünschte Änderung sowie darauf aufmerksam machen, dass sein Stillschweigen mit Fristablauf als Zustimmung gilt. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung kostenlos zu kündigen.

4.4. Soweit nicht anders angegeben, versteht sich das Honorar zuzüglich gesetzlicher USt.

4.5. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von STI2 aufzurechnen, außer es handelt sich um Forderungen, die gerichtlich festgestellt oder von STI2 ausdrücklich anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.

5. Zahlung

5.1. Das Entgelt ist mangels abweichender Vereinbarung nach Rechnungslegung sofort mittels von STI2 akzeptierter Zahlungsmittel zur Zahlung fällig.

5.2. Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar.

5.3. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, gehen zu Lasten des Kunden.

6. Haftungsausschluss für Inhalte

6.1. Die Funktion von STI2 beschränkt sich auf die im Angebot und in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Dienste.

6.2. STI2 haftet nicht für die Richtigkeit oder Vollständigkeit übermittelter Daten. Es wird keine Haftung für Datenverluste übernommen.

6.3. STI2 ist jederzeit berechtigt, Informationen zu entfernen oder den Zugang zu ihnen zu sperren.

6.4. Der Kunde hat jedenfalls keinen Anspruch auf Zurverfügungstellung bestimmter Inhalte oder Kanäle.

6.5. Der Kunde ist verpflichtet, die Daten und Informationen, unabhängig davon ob diese direkt vom Kunden oder von einem Anbieter stammen, auf eventuell bestehende Urheber-, Kennzeichen-, Nutzungs-, Persönlichkeitsrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. STI2 haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird STI2 wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten, insbesondere aber auch von einem Anbieter in Anspruch genommen, so hält der Kunde STI2 auf erste Anforderung vollständig schad- und klaglos. Der Kunde hat STI2 sämtliche Nachteile, einschließlich der Kosten für die rechtliche Vertretung zu ersetzen, die durch eine Inanspruchnahme seitens Dritter entstehen.

6.6. Für Bearbeitungen der bereitgestellten Inhalte über den vertraglich zulässigen Umfang hinaus ist der Kunde alleine verantwortlich. STI2 ist nicht verpflichtet, die vom Kunden online gestellten Inhalte auf unzulässige Bearbeitungen hin zu untersuchen.

6.7. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Dienste von STI2 in gesetzwidriger oder missbräuchlicher Art und Weise zu benutzen. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, in die Dienste einzugreifen oder in anderer Weise als über die von STI2 bereitgestellte Benutzeroberfläche und gemäß deren Vorgaben auf die Dienste zuzugreifen. Der Kunde darf die Dienste von STI2 nur in dem gesetzlich zulässigen Rahmen nutzen.

6.8. STI2 ist berechtigt, die Bereitstellung der Dienste an den Kunden auszusetzen oder einzustellen, wenn der Kunde gegen seine vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen verstößt oder wenn STI2 ein mutmaßliches Fehlverhalten untersucht.

7. Allgemeiner Haftungsausschluss

7.1. Die Haftung von STI2 für leichte Fahrlässigkeit – mit der Ausnahme von Personenschäden – ist ausgeschlossen.

7.2. Ebenso ist die die Haftung von STI2 für grobe Fahrlässigkeit – mit der Ausnahme von Personenschäden – ausgeschlossen.

7.3. Die Beweislast für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz trägt der Kunde.

7.4. STI2 haftet nicht für (i) entgangenen Gewinn, (ii) reine Vermögensschäden, (iii) Folgeschäden, mit der Ausnahme von Personenschäden oder Vorsatz.

7.5. Die Ersatzpflicht von STI2 ist pro Schadensfall pauschal mit höchstens der Höhe eines Jahresentgelts begrenzt. Diese Begrenzung gilt für jedes schadenverursachende Ereignis gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens ist unzulässig.

7.6. Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

7.7. Schadenersatzansprüche verjähren spätestens drei Jahre nach Eintritt des schadensbegründenden Ereignisses.

7.8. STI2 haftet nicht im Falle einer Nichterfüllung oder einer vollständigen oder teilweisen Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen, wenn dies nicht von STI2 zu vertreten ist. Der Kunde hat in einem solchen Fall keinen Anspruch auf Schadenersatz und STI2 gebührt das vereinbarte Entgelt abzugsfrei.

8. Gewährleistung

8.1. STI2 leistet nicht Gewähr und haftet nicht für eine bestimmte Beschaffenheit oder einen bestimmten Verwendungszweck der Dienste.

8.2. Der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel im Übergabezeitpunkt vorhanden war.

8.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate.

9. Auflösung aus wichtigem Grund

9.1. Der Vertrag kann jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist von jeder Vertragspartei aus wichtigem Grund vorzeitig aufgelöst werden. Als wichtige Gründe, die STI2 zur vorzeitigen Beendigung des Vertrages berechtigen, gelten insbesondere folgende Umstände:

  1. der Kunde kommt den im Vertrag vereinbarten Zahlungen trotz Fälligkeit nicht nach;
  2. die finanzielle Situation des Kunden verschlechtert sich erheblich, über das Vermögen des Kunden wird ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wird mangels kostendeckenden Vermögens abgelehnt oder ein Zwangsverwalter wird eingesetzt;
  3. wesentliche Änderung oder Beendigung des Vertrages mit einem oder mehreren Anbietern aus welchem Grund auch immer;
  4. sonstige nachhaltige Nichterfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen durch den Kunden.

9.2. Bei Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund hat der Kunde STI2 das Entgelt für die restliche Vertragslaufzeit vollständig und abzugsfrei zu bezahlen. Weiters haftet der Kunde bei Verschulden für einen darüberhinausgehenden Schaden von STI2.

10. Datenschutz

10.1. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass STI2 die ihr bekanntgegebenen Daten (insbesondere Name, Adresse, E-Mail, Daten für Kontoüberweisungen, Telefonnummer) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet.

10.2. Eine Übermittlung der Daten an Dritte ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden erfolgt nicht, sofern dies nicht zur Erbringung der Dienstleistung oder zur Vertragsdurchführung notwendig ist (z.B. Weitergabe an Subunternehmer).

10.3. STI2 ist zur Speicherung und Verarbeitung der Daten des Kunden während aufrechter Vertragsbeziehung und danach während einer angemessenen Frist berechtigt, um die Wahrung der Rechte von STI2 gegenüber dem Kunden auch nach Vertragsbeendigung zu sichern.

10.4. STI2 ist zur Kontaktaufnahme – auch zu Informations- und Werbezwecken – per Fax, Email, Telefon und SMS gemäß § 107 TKG berechtigt. Diese Zustimmung kann hinsichtlich Werbezwecken jederzeit widerrufen werden.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Für alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten, auch über dessen Bestehen und Beendigung, wird die ausschließliche Zuständigkeit des für Handelssachen sachlich zuständigen Gerichts für Wien, Innere Stadt, vereinbart.

11.2. Die Anfechtung oder Anpassung dieses Vertrags wegen Irrtums, Wegfall oder Änderung der Geschäftsgrundlage, Verkürzung über die Hälfte (laesio enormis) oder aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen.

11.3. Erklärungen von STI2 gelten an die zuletzt bekanntgegebene Anschrift als zugegangen.

11.4. Auf den Vertrag kommt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts zur Anwendung.

11.5. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags nichtig oder anfechtbar oder aus einem sonstigen Grund unwirksam sein, berührt dies nicht die Gültigkeit oder Rechtswirksamkeit aller anderen Vertragsbestimmungen. Anstelle der nicht anwendbaren Bestimmungen gilt eine im Hinblick auf Inhalt und Bedeutung der rechtswirksamen Bestimmungen dieses Vertrags dem Willen der Vertragsparteien am besten entsprechende Regelung. Dies gilt auch für allfällige Vertragslücken.

11.6. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für das Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

11.7. Rechte aus diesem Vertrag dürfen an Dritte nur mit ausdrücklicher Zustimmung von STI2 übertragen werden.

11.8. Dieser Vertrag ist auch für alle Rechtsnachfolger der Vertragsparteien bindend. Die Vertragsparteien verpflichten sich, den Vertrag auf ihre jeweiligen Rechtsnachfolger zu überbinden. STI2 ist berechtigt, den Vertrag nach eigenem Ermessen auf einen Dritten zu überbinden. Der Kunde erteilt bereits jetzt seine diesbezügliche Zustimmung und verzichtet auf allfällige Widerspruchsrechte.

11.9. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus diesem Vertrag ist der Sitz von STI2.

11.10. Die Vertragssprache ist deutsch.